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Nachfolgend eine Übersicht von Verteidigungsreden/ Schlussworten zwischen 2014 und 2022 von Aktiven, die sich veranlasst sahen, ihre Bürgerpflicht nach §80 StGB durch Betretungen von Militärgelände zu realisieren. Sie begründen so ihr Handeln, um die grundgesetzwidrige Vorbereitung von Auslandseinsätzen und Angriffskriegen zu verhindern.

Amtsgericht Bonn am 19.11.2014 in der Bußgeldsache wegen Betretens des Truppenübungsplatzes in der Colbitz-Letzlinger Heide am 04.08.2013

Malte Fröhlich in seiner Verteidigungsrede: "Namentlich der § 80 StgB stellt bereits die Vorbereitung von Angriffskriegen unter eine Mindeststrafe von 10 Jahren Haft. Wir haben einen geständigen Haupttäter. Altkanzler Schröder hat den Bruch des Völkerrechts mit seiner Zustimmung zum Angriff auf die Republik Jugoslawien öffentlich eingestanden.

Er hat eingeräumt, einen Angriffskrieg vorbereiten und führen gelassen, also gegen den § 80 StGB verstoßen zu haben. Herr Schröder hat damit eingeräumt, dass sich über die Hälfte der damaligen Bundestagsabgeordneten und die Regierung eines kapitalen Verbrechens schuldig gemacht haben."

…."Noch einmal meine Frage: Gibt es in der Bundesrepublik Juristen, die Willens und in der Lage sind,dem § 80 StGB und dem § 80a StGB Geltung durch Anwendung zu verschaffen?"

Malte Fröhlich wurde in der Bußgeldsache wegen Betretens des Truppenübungsplatzes in der Colbitz-Letzlinger Heide zu einer Geldbuße verurteilt
. Seinen Anträgen auf Freispruch oder ersatzweise eine höhere Geldbuße als 250 € wurde nicht stattgegeben. Nach Ansicht der Richterin ist das Betreten des militärischen Sperrgebietes, keine geeignete Möglichkeit einen vermeintlichen oder tatsächlichen Notstand zu beenden. Aus diesem Grund wurde der Zeuge Florian Pfaff, der diesen Notstand nachgewiesen hätte, nicht gehört.

Die vollständige Verteidigungsrede: 14_1119MalteFroehlich_Verteidigungsrede.pdf

Amtsgericht Bonn am 15.09.2014 in der Bußgeldsache wegen Betretens des Truppenübungsplatzes in der Colbitz-Letzlinger Heide am 04.08.2013

Die Friedensaktivistin Petra Schubert hatte am 15.09.2014 beim Amtsgericht Bonn Verhandlungstermin, der ihre Bußgeldangelegenheit wegen des Betretens des Truppenübungsplatzes verhandelte. In ihrer Verteidigungsrede heißt es u.a. : "...Gewalt erzeugt Gegengewalt, dieser Erkenntnis können sich bestimmt alle hier Anwesenden anschließen. Als Mutter von 3 Söhnen musste ich oft Konflikte lösen. Hätte ich mit Schlägen reagiert, wären die drei Jungs eingeschüchtert und verstummt, aber kein einziges Problem wäre gelöst worden. Nur Geduld, Einfühlsamkeit, ein faires Miteinander, Zuhören und Verstehen - ein ständiger gemeinsamer Lernprozess - bringen Lösungen auf Augenhöhe. Dazu fallen mir Stichworte ein, wie „friedliche Konfliktlösung“ oder „Vertrauen schaffen - ohne Waffen“. „

Richterin Gleesner unterbrach die Verteidigungsrede mehrfach mit Nachfragen. Bei einer dieser Nachfragen veranschaulichte Petra Schubert der Richterin anhand von vorbereiteten Karten vom GÜZ einerseits und von der Umgebung der Stadt Bonn andererseits, dass die 11 Kilometer Strecke auf der sie im GÜZ bei sengender Sonne zu Fuß, vorne und hinten von Militärfahrzeugen „eskortiert“, aus dem Gelände getrieben wurde, auf die Bonner Region übertragen, nach Richtung und Entfernung exakt der Strecke zwischen Kriegsdorf (nördlich von Bonn) und Hardtberg (dem Stadtteil von Bonn, wo sich der Hauptsitz des Bundesministeriums der Verteidigung befindet) entspricht.

 

Die vollständige Verteidigungsrede: 14_0915PetraSchubert Verteidigungsrede.pdf